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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Kunde (Verkäufer / Käufer / Mieter / Pächter) wird nachstehend als Auftraggeber genannt. § 1 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich unserer Objektnachweise sind ausdrücklich für den Auftraggeber bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiter zu geben. Diese Zustimmung muss zuvor schriftlich erteilt werden. Verstößt ein Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. § 2 Doppeltätigkeit Uns ist Doppeltätigkeit gestattet, d.h. wir dürfen auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich tätig werden. Wir dürfen auch andere Makler einschalten. § 3 Eigentümerangaben Wir weisen darauf hin, dass die weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Auftraggebers, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Wir, welche diese Informationen nur weitergeben, übernehmen für die Richtigkeit dieser keinerlei Haftung. § 4 Informationspflicht Der Auftraggeber wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt uns hiermit die Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. § 5 Ersatz- und Folgegeschäfte Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss. § 6 Aufwendungsersatz Der Auftraggeber ist verpflichtet uns, die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. § 7 Haftungsbegrenzung Unsere Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Auftraggeber durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. § 8 Nebenabreden Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche oder telefonische Absprachen müssen zu Ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden. § 9 Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für uns zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend schriftlich bekannt zu geben. § 10 Gerichtsstand Sind wir und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart. § 11 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.